Pädagogischer Ansatz


Liebe Erziehungsberechtigte,

Sie wollen, bzw. haben Ihr Kind bei uns in der Kindertageseinrichtung angemeldet. Deshalb sollen Sie schon heute in den wichtigsten Grundzügen erfahren, wie wir unsere Aufgabe in der Kindertageseinrichtung verstehen:

Wir wissen und achten, dass die Eltern die erste Verantwortung für ihre Kinder tragen und ihre Erziehungspflicht ernst nehmen. Die Kindertageseinrichtung will also in keiner Weise die Familie ersetzen, sondern nur Hilfen anbieten, durch die persönliche Entwicklung Ihres Kindes gefördert wird. Die frühe Kindheit ist eine Zeit von außergewöhnlicher Präg- und Bildbarkeit gegenüber Umwelt- und Erziehungseinflüssen. Von daher gewinnt das Spiel als altersgemäße Lebensaufgabe, in dem sich das Kind mit der Umwelt aktiv auseinandersetzt und allmählich Lernbereitschaft und Arbeitshaltung entwickelt, eine neue Bedeutung. Das Kind kann nur dann auf seine Umwelt in dieser Weise zugehen, wenn es sich angenommen fühlt. Deshalb ist es Aufgabe der Kindertageseinrichtung, neben dem Angebot an Anregungen, Material und Spielmöglichkeiten eine Atmosphäre des Vertrauens und der Liebe zu schaffen.

Durch die vielseitigen Bildungsangebote nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan erhält das Kind neben der allseitigen Förderung im Hinblick auf spätere Lebensbewältigung zugleich die Vorbereitung auf die Schule. Das bedeutet aber nicht, dass schulische Fertigkeiten und Kenntnisse bereits vorweggenommen werden, sondern unser Ziel ist es, Ihr Kind in der Gesamtpersönlichkeit zu fördern, damit es zu einem frohen, selbständigen Menschen heranwachsen kann.

Voraussetzung ist deshalb auch, dass die Kindertageseinrichtung in manchen Bereichen auf die enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten angewiesen ist. Auch der Kindertageseinrichtungsbeirat, der die Arbeit unserer Einrichtung unterstützt, soll vor allem der Zusammenarbeit mit den Eltern dienen.

Zusammenarbeit Kindertageseinrichtung – Schule
Es ist davon auszugehen, dass Erziehungsberechtigte, deren Kind in der Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, grundsätzlich einwilligen, wenn die Kindertageseinrichtung allgemeine Angaben über das Kind im Rahmen der Zusammenarbeit an die Schule weitergibt.

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